bar

bar

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bar [ba:ɐ̯] <Adj.>:
1. in Geldscheinen oder Münzen [vorhanden]:
bares Geld; etwas [in] bar bezahlen.
2. (geh.) ganz eindeutig und unverkennbar, in die Augen springend:
barer Unsinn; bares Entsetzen, bare Angst.
Syn.: 1 rein, blank, pur.
3. (geh.) nicht bekleidet, nicht bedeckt:
mit barem Haupt, Busen.
Syn.: blank, bloß, entblößt, frei, nackt;
einer Sache (Gen.) bar sein (geh.): etwas nicht haben:
bar aller Vernunft, jeglichen Gefühls sein.

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bar 〈Adj.〉
1. in Geldscheinen od. Münzen (nicht in Schecks od. Wechseln, nicht durch Überweisung)
2. 〈a. fig.〉 nackt, unbekleidet, bloß, entblößt
3. ohne (etwas zu haben)
4. rein, lauter, offensichtlich
● \bar aller Hoffnung 〈fig.〉 ohne jede Hoffnung; \bar allen od. jeden Schamgefühls; das ist \barer Unsinn ● \bar bezahlen ● eine Bemerkung, Behauptung, einen Scherz für \bare Münze nehmen 〈fig.〉 als wahr hinnehmen, glauben; etwas nur gegen \bar verkaufen; in \bar bezahlen [<ahd. bar „nackt, bloß, entblößt, ledig, leer“, engl. bare <germ. *baza- <idg. *bhoso-s „entblößt“]

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bar: Einheitenzeichen für Bar.

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1bar <Adj.> [mhd., ahd. bar = nackt; frei von; sofort verfügbar]:
1. in Geldscheinen od. Münzen; nicht im bargeldlosen Geldverkehr:
-es Geld;
wenn Sie b. bezahlen, bekommen Sie 3 % Skonto;
in b. (mit Geldscheinen, Münzen: etw. in b. bezahlen);
gegen b. (gegen Geldscheine od. Münzen: etw. nur gegen b. verkaufen).
2. (geh.) rein, pur:
das ist -er Unsinn.
3. (veraltet) nackt, bloß, unbedeckt:
mit -em Haupt;
einer Sache b. sein (geh.; etw. nicht haben: b. aller Vernunft, jeglichen Gefühls [sein]; sie war b. jeglichen Schmuckes).
2bar = 2Bar.

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I
Bar
 
[zu griechisch báros »Schwere«, »Gewicht«], das, -s/-s, Einheitenzeichen bar, gesetzliche Einheit des Drucks, besonders des Luftdrucks (als spezieller Name für das 105fache der SI-Einheit Pascal):
 
1 bar = 0,1 MPa = 105 N/m2 = 10 197,16 kp/m2 =
 
= 0,986923 atm = 750,062 Torr.
 
In der Meteorologie wird meist die kleinere Einheit Millibar (= Hektopascal) verwendet:
 
1 mbar = 10-3 bar = 1 hPa.
 
II
Bar
 
[englisch, aus altfranzösisch barre »Stange«, später »Schranke«] die, -/-s,  
 1) Gastronomie, Hotellerie: 1) Schanktisch, meist hohe Theke, an der (alkoholischen) Getränke im Stehen oder auf hohen Barhockern eingenommen werden; Bedienung durch männliches (Barkeeper) oder weibliches (Barmaid) Personal. 2) Gastraum (in Hotels oft Cocktail-Lounge), der diesem Zweck dient. 3) selbstständige Kleingaststätte, v. a. in Frankreich (Café-Bar) und Italien, hier auch Bezeichnung für Espresso-Cafés; zum Teil mit der Unterhaltung dienenden Darbietungen (Nachtbar).
 
 2) Rechtswesen: in Großbritannien und den USA Bezeichnung für die Rechtsanwaltschaft. Bar Council: die Standesorganisation der Barrister in Großbritannien. Bar Association: in den USA die Berufsvereinigung der Rechtsanwälte in jedem Bundesstaat, vor der die (auf den jeweiligen Bundesstaat beschränkte) Anwaltsprüfung abgelegt wird (Bar examination).
 
III
Bar
 
der, -(e)s/-e,  
 1) Literatur: im Meistersang gebrauchter Begriff für das zur Regel gewordene, eine ungerade Zahl von Strophen (meist drei, fünf oder sieben, Meistersangstrophe) umfassende Lied.
 
 2) Musik: Barform, in neuerer Zeit eine Strophenform, die aus Stollen, metrisch gleichem Gegenstollen (die zusammen den Aufgesang bilden) und metrisch abweichendem Abgesang besteht. Die melodische Anlage folgt dem metrischen Schema, d. h., im Gegenstollen wird die Melodie wiederholt (AAB). Reprisenbar heißt die Form, bei der nach dem Abgesang die Melodie des Stollens (auch variiert) wiederholt wird (AABA oder AABA'). Die Barform ist eine Grundform liedhafter Gestaltung (z. B. im Volkslied und im Kirchenlied).
 
IV
Bạr,
 
Name von geographischen Objekten:
 
 1) Bar, italienisch Antivari, Hafenstadt am Adriatischen Meer in Montenegro, Jugoslawien, 16 000 Einwohner; Sitz eines katholischen Erzbischofs.
 
Verkehr:
 
Das moderne Hafenviertel ist Endpunkt der 1976 fertig gestellten Eisenbahnlinie von Belgrad; Fähre nach Bari (Italien).
 
 
4 km östlich von Bar, im heutigen Stari Bar, liegen die Ruinen der ursprünglichen Stadt, die nach 1878 von der Bevölkerung verlassen wurde. Erhalten sind Reste eines Bischofspalastes, eines Aquädukts und eines türkischen Bades sowie die von massiver Ummauerung mit Türmen umgebene obere Festung (11.-16. Jahrhundert).
 
 
Diese Vorgängersiedlung, das byzantinische Antịpatris, wurde, als Bistum bereits im 9. Jahrhundert bezeugt, 1089 Erzbischofssitz und fiel nach Streitigkeiten zwischen Serbien, Venedig und Zeta 1443 an die Venezianer, die es 1573 an die Türken verloren. 1878 von Montenegro erobert, verhinderte eine Flottendemonstration der Großmächte vor Bar 1913 ein serbisch-montenegrinisches Ausgreifen bis zur Adria. - Im April 1979 wurde Bar von einem schweren Erdbeben betroffen.
 
 
 2) Bạr, Kleinstadt im Gebiet Winniza, Ukraine. Die am 29. 2. 1768 geschlossene Barer Konföderation des polnischen katholischen Adels erstrebte die Beseitigung der russischen Vorherrschaft und die Restitution der Position der katholischen Kirche; wegen unzulänglicher österreichischer und französischer Unterstützung unterlag sie 1772 russischen Truppen.
 
 3) Bạr, Le Barrois [lə ba'rwa], historisches Gebiet in Ostfrankreich, zu beiden Seiten der oberen Maas, gehört heute größtenteils zu den Départements Meuse und Meurthe-et-Moselle; Mittelpunkt ist Bar-le-Duc. Die fränkischen Pagi, aus denen sich später die Grafschaft bildete, standen seit etwa 959 unter der Herrschaft der Herzöge von Oberlothringen und bildeten mit der Vogtei über Saint-Mihiel das Hausgut des ersten lothringischen Herzogshauses. Bei seinem Erlöschen in männliche Linie (1033) kam es nicht an das neue Herzogshaus, sondern verblieb den Nachkommen einer Tochter des letzten Herzogs. Diese, Sophie (✝ etwa 1092), wird meist als erste Gräfin von Bar genannt. Die Grafen von Bar, die durch das reiche Erbe zu ebenbürtigen Rivalen der Herzöge von Lothringen geworden waren, dehnten ihr Territorium in Lothringen und der Champagne weiter aus, mussten aber 1301 die links der Maas gelegenen Gebiete von König Philipp IV., dem Schönen, zu Lehen nehmen. Seitdem unterschied man das zu Frankreich gehörende »Barrois mouvant« (mit Bar-le-Duc, Ligny, Gondrecourt) und das zum Reich zählende »Barrois non mouvant« (mit Saint-Mihiel, Pont-à-Mousson, Briey, Longwy). 1354 wurde die Grafschaft zum Herzogtum Bar erhoben; dieses kam 1420 an René von Anjou, der 1431 auch Lothringen erbte, dessen Schicksal Bar danach teilte. Beide Herzogtümer kamen 1766 zur französischen Krone.
 
 
H. Thomas: Zw. Regnum u. Imperium. Die Fürstentümer B. u. Lothringen z. Z. Kaiser Karls IV. (1973).
 
 4) Bar-le-Duc [barlə'dyk], Stadt in Ostfrankreich, Verwaltungssitz des Départements Meuse, am Marnezufluss Ornain und am Rhein-Marne-Kanal, 17 500 Einwohner;
 
 
Maschinenbau, Textil- und Nahrungsmittelindustrie (Herstellung von Konfitüren).
 
 
Die Unterstadt mit den Kirchen Notre-Dame (13.-14. Jahrhundert, Turm und Fassade 18. Jahrhundert) und Saint-Antoine (einschiffig; 14.-15. Jahrhundert), wuchs im 13. Jahrhundert mit der neu angelegten Oberstadt zusammen. Die Kirche Saint-Étienne (dreischiffige Halle, 15. und 16. Jahrhundert) mit unvollendeter Doppelturmfassade birgt die Statue des Grabmals des René von Nassau-Châlons, Graf von Oranien, und eine Kreuzigungsgruppe (beide von L. Richier); in beiden Stadtteilen befinden sich zahlreiche Bauten der Renaissance und des Barock.
 
 
Bar-le-Duc, ehemalige Hauptstadt der Grafschaft, später des Herzogtums Bar 3), entstand neben der um 960 errichteten Burg Barrum-Ducis und erhielt 1234 Stadtrechte (Markt- und Messerecht).
 
 
 5) Bar-sur-Aube [barsy'roːb], Kleinstadt in Nordostfrankreich, Département Aube, am rechten Ufer der Aube, 6 700 Einwohner;
 
 
wichtiger Agrarmarkt, v. a. für Getreide und Wein; Textilerzeugung, Holzindustrie.
 
 
Seit 1114 eine der vier Messestädte der Champagne.
 
V
Bar,
 
Carl Ludwig von, Jurist (Straf- und internationales Recht), * Hannover 24. 7. 1836, ✝ Folkestone (Großbritannien) 20. 8. 1913; Professor in Rostock, Breslau und Göttingen. Sein »Handbuch des deutschen Strafrechts« (Band 1 1882; mehr nicht erschienen) enthielt die erste größere zusammenfassende Darstellung der Geschichte des Strafrechts.
VI
Bar
 
[englisch, baː(r)], Takt bzw. Taktstrich; auch in Zusammenfügungen — z. B. 12-Bar-Blues.
 

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1Bar, die; -, -s [engl. bar, urspr. = Schranke, die Gastraum u. Schankraum trennt < afrz. barre, ↑Barre]: 1. a) intimes [Nacht]lokal, für das der erhöhte Schanktisch mit den dazugehörigen hohen Hockern charakteristisch ist: eine B. besuchen, aufsuchen; in einer B. sitzen; b) barähnliche Räumlichkeit in einem Hotel o. Ä. 2. hoher Schanktisch mit Barhockern: an der B. sitzen; Monsieur de Carrière lud mich ein, mich zu ihnen an die B. zu setzen (Ziegler, Labyrinth 258).
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2Bar, das; -s, -s <aber: 3 Bar> [zu griech. báros = Schwere, Gewicht]: Maßeinheit des [Luft]drucks; Zeichen: bar (in der Met. nur: b).
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3Bar, der; -[e]s, -e [H. u.]: regelmäßig gebautes, mehrstrophiges Lied des Meistergesangs.

Universal-Lexikon. 2012.

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